Urlaub & Erholung am Fleesensee

Campingplatzordnung

Lieber Campinggast,

wir heißen Sie auf unserem Campingplatz „Heidepark Silz“ im Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburger Großseenland“ herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub. Wir bitten Sie, unsere Bemühungen zu unterstützen, allen Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten und alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft, den Frieden, die Ruhe und Ordnung auf diesem Campingplatz stören könnte.

Bitte beachten Sie daher die folgende Platzordnung

1. Geltungsbereich

Die Campingplatzordnung gilt für alle Campinggäste (d.h. Dauergäste und zeitweilige Gäste), sowie für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes. Mit dem Betreten des Platzes erkennt der Campinggast bzw. der Besucher diese Campingplatzordnung, sowie die einschlägigen gesetzlichen und/oder behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.

2. Ankunft

Der Zutritt zum Campingplatz ist für den Campinggast bzw. Besucher nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Ein Besucher ist jede Person, die den Platz betritt, Gebühr It. aktueller Preisliste.

Die Platzzuteilung erfolgt durch den Platzwart, ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Besucher haben gemäß der aktuellen Preisliste die entsprechenden vollen Personengebühren zu entrichten.

Fahrzeuge von Besuchern sind auf dem Parkplatz vor dem Campingplatz abzustellen. Der Mieter eines Platzes ist dafür verantwortlich, dass sein Besuch ordentlich angemeldet wird und sich gemäß der Platzordnung verhält.

Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz ohne ihre Erziehungsberechtigten nicht gestattet.

3. Gebühren

Sämtliche Nutzungsentgelte richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

4. Öffnungszeiten der Rezeption

Es gelten die jeweils gültigen Öffnungszeiten gemäß Aushang. Für den Notfall hängt an der Tür der Rezeption und neben der Schranke im Schaukasten die Rufnummer des diensthabenden Mitarbeiters.

5. An- und Abreisezeiten, Besuchszeiten für Gäste

Die Anreise kann zwischen 11:30 und 13:00 Uhr, sowie zwischen 15:00 und 21:00 Uhr erfolgen. Die Abreise muss bis 10:30 Uhr erfolgt sein. Bei Überschreiten der Abfahrts- bzw. Besuchszeit behält sich die Platzleitung vor, einen zusätzlichen Tag in Rechnung zu stellen.

6. Ruhezeiten

Da der Campingplatz eine Oase der Ruhe und Entspannung sein soll, bitten wir Sie, die Ruhezeiten einzuhalten. Mittagsruhe ist in derzeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Nachtruhe ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. In dieser Zeit ist jeglicher Lärm zu vermeiden.

Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen aller Art ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Radio- und Fernsehgeräte, sowie sonstige Tongeräte dürfen generell (d.h. auch außerhalb der Ruhezeiten) nur innerhalb der Wohnwagen und Zelte in Zeltlautstärke in Betrieb genommen werden. Ab dem 15. Mai bis 15. September ist auf dem Campingplatz BAUSTOPP.

7. Stellplätze

Der Stellplatz wird gemietet wie besichtigt. Der Mieter verpflichtet sich den von ihm gemieteten Dauer- bzw. Saisonplatz stets sauber und aufgeräumt zu halten. Dies gilt auch für den Zustand des Wohnwagens- dieser sollte nicht nur technisch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch optisch in Ordnung sein. Die gemietete Parzelle ist schließlich die Visitenkarte des jeweiligen Platzinhabers.

Da wir uns im Landschaftsschutzgebiet befinden, gelten hier besondere behördliche Auflagen. Aus diesem Grund ist beim Aufstellen von Wohnwagen, Vorzeiten und Überdachungen grundsätzlich die „Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)“ in der aktuellen Fassung zu beachten.

Wohnwagen sind so aufzustellen, dass sie jederzeit ortsveränderlich sind. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Mietobjekte an andere Personen ist nicht gestattet.

Damit unser Gelände seinen Charakter als Campingplatz behält, beachten Sie bitte die folgenden Einschränkungen:

  • Das Verkleiden von Wohnwagen mit Brettern etc. und das Aufstellen von baulichen Objekten, außer handelsüblichen Vorzeiten und Überdachungen aus demCampingbedarf sind nicht gestattet.
  • Es dürfen weder feste Umzäunungen, Hecken oder sonstige Anbauten aufgestelltwerden die eine Höhe von 1,20 m überschreiten. Zäune sind mit Pflanzen zu begrünen (z.B. Weißdorn, Schwarzdorn, Hundsrose, Haselnuss, Feldahorn oder Hartriegel).
  • Versiegelnde Holzfußböden und Steinplatten sind nur unter dem Zelt oder Vorzeiterlaubt. Eine weitere bodenversiegelnde Auslegung der Parzelle mit Böden, Platten, Kunstrasen o.ä., ist nicht gestattet. Grundsätzlich ist eine Versiegelung der Flächen einerParzelle von 40% zulässig.
  • Zeltleinen sind so zu ziehen, dass niemand gefährdet oder belästigt wird. Als Windschutz dürfen Segeltuch oder Zeltstoff bis zu einer Höhe von 1.20 mVerwendung finden.
  • Das einschlagen von Bodenhülsen bzw. Pfostenträgern ist nur in Absprache und nachschriftlicher Genehmigung mit dem Betreiber erlaubt.
  • Die Verlegung von Kabeln, Leitungen, Rohren, usw. außerhalb der eigenen Parzelle istunzulässig.

8. Instandhaltung und Sauberkeit

Der Stellplatz, sowie die öffentlichen Einrichtungen sind vom Campinggast stets in Ordnung zu halten und pfleglich zu behandeln. Jede bauliche Veränderung, Bepflanzung und Geländeveränderung bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Beschädigung von Bäumen, deren Wurzeln, Sträuchern und Pflanzen sind unzulässig. Das Ziehen von Wassergräben ist auf dem gesamten Campingplatzgelände nicht gestattet.

Die Wasch-/Dusch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Deren Benutzung ist Kindern unter 6 Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Toiletten und nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter. Die Mülleimer in den Sanitärgebäuden sind nur für Abfälle zu verwenden, die im Waschhaus entstehen, z.B. Hygieneartikel in den Duschräumen und WC.

Wäsche und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Einrichtungen gewaschen bzw. abgewaschen werden. Die Wasch- und Spülküche ist sauber zu verlassen.

9. Brandschutzbestimmungen

Für Koch- und Heizzwecke sind nur vorschriftsgemäße Geräte zu verwenden. In Wohnwagen müssen die Geräte vorschriftsmäßig vom Wohnwagenhersteller installiert sein. Jeder Camper ist dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung seiner Gasanlage im Abstand von höchstens 2 Jahren nach DVGW G607 / EN 19149 durchgeführt wird. Die entsprechenden Nachweise sind dem Betreiber (persönlich oder per eMail) unaufgefordert vorzulegen und die Prüfplakette muss gut sichtbar am Wohnwagen angebracht werden. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden.

Zäune oder Überdachungen aus Schilfrohrmatten, o.ä., sind wegen erhöhter Brandgefahr grundsätzlich untersagt.

Zum Grillen ist nur ein dafür vorgesehener, geeigneter und standfester Grill zu verwenden. Einmalgrillschalen sind grundsätzlich unzulässig. Ab Waldbrandstufe 3 ist das Grillen mit Holzkohle/Brikett im Wald verboten! Ab Waldbrandstufe 4 ist das Grillen mit Holzkohle/Brikett für alle Nutzer des Campingplatzes nur noch am Strand erlaubt.

Die aktuelle Waldbrandstufe ist auf unserer Anzeigetafel im Einfahrtsbereich ersichtlich. Offene Feuer, wie Lagerfeuer o. ä. sind im Wald generell untersagt, auf dem übrigen Campingplatz ab Waldbrandstufe 3.

Beim Stellen der Wohnwagen ist darauf zu achten, dass zwischen Wohnwagen (ggf. mit Vorzeit) und anderen Wohnwagen bzw. Zelten ein Abstand von mindestens 3 m einzuhalten ist. Es sei denn der Abstand wird durch eine 3 m breite Gemeinschaftsfläche oder Straße erreicht. Holzüberdachungen sind grundsätzlich untersagt.

10. Energieversorgung

Jeder Stromanschluss ist mit 16 Ampere abgesichert. Für die Abnahme von Strom muss ein blauer CEE-Stecker (nach IEC 60309, 3-polig, IP44, 6h) mit mind. 2,5 qmm Gummianschlussleitung (H07RN-F 3G 2,5 mm2) Verwendung finden. Ab Verteilerkasten ist der Mieter für seine Installation selbst verantwortlich und haftet für eventuelle Schäden.

Der Anschluss von E-Autos an unseren Stromanschlüssen ist untersagt.

Die Versorgung am Platz für Strom, Wasser und Abwasser darf nur von dem jeweiligen Mieter dieser Parzelle genutzt werden. Gästen von anderen Plätzen ist deren Nutzung untersagt.

11. Entsorgung von Müll und Abwasser

Abfälle (keine Flüssigkeiten!) sind in die dafür vorgesehenen Müllcontainer und Behälter (Mülltrennung) auf dem Campingplatzgelände zu entsorgen. Es darf nur Müll entsorgt werden, der auch am Platz anfällt.

Die Entsorgung von Sperrmüll ist beim Platzwart anzumelden. Sondermüll ist ordnungsgemäß in Eigenverantwortung zu entsorgen.Grünschnitt, Laub, Gartenabfälle u. ä. dürfen nicht im Wald entsorgt werden! Die Entsorgung erfolgt über den Wertstoffhof in Malchow (siehe Schaukasten an der Schranke).

Der Abwasseranschluss direkt am Platz sind ausschließlich für Grauwasser (gering verschmutztes Abwasser, wie es etwa beim Duschen, Baden oder Händewaschen anfällt) vorgesehen. Feste Stoffe, Speisereste, Fette, Fäkalien dürfen nicht eingeleitet werden.

Chemietoiletten dürfen nur in den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen entleert werden. Das Ableiten von Abwässern in das Gelände ist strengstens verboten.

Waschen, Öl wechseln und reparieren von Kraftfahrzeugen ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Caravans und Vorzelte dürfen nur mit klarem Wasser abgewaschen werden.

12. Kraftfahrzeuge

Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf dem Platz ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen und nur im Schritttempo (max. 10 km/h) gestattet. Dies gilt auch für die Zufahrtsstraßen des Heidepark Silz. Auf dem Campingplatz gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Unsere Schrankenanlage ist dafür ausgelegt, dass immer nur ein PKW durchgelassen wird. Tandem fahren ist verboten und bei Beschädigungen jeglicher Art wegen Nichtbeachtens haftet der Halter des PKW.

Das Befahren von und das Parken auf nicht belegten Stellplätzen ist verboten. Das Benutzen des PKWs zum Pendeln zwischen Stellplatz und Sanitäranlagen ist nicht gestattet (Ausgenommen sind Personen mit Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis). Pro Stellplatz darf nur ein PKW auf der eigenen Stellfläche oder auf dem Parkplatz innerhalb des Campingplatzes abgestellt werden.

13. Hunde

Hunde, die auf der Liste gefährlicher Arten stehen, sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Auf dem gesamten Campinggelände und der Liegewiesen besteht Anleinpflicht (kurze Leine). Hundebesitzer haben dafür zu sorgen, dass eventuelle Verunreinigungen durch ihren Hund wie z. B. durch Hundekot unverzüglich beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Abmahnung!

14. Badestellen

Das Baden im See ist nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Der See wird weder durch Bademeister noch durch sonstige Personen überwacht. Das Baden im See erfolgt immer auf eigene Gefahr.

Der Schilfgürtel gehört zum Landschaftsschutzgebiet und dient der Erhaltung der natürlichen Lebensräume von Flora und Fauna. Jegliche Aktivitäten (Baden, Boot fahren, etc.) in diesem Bereich des Sees sind strengstens untersagt.

15. Abreise

Vor der Abreise ist der Camper verpflichtet seinen Stellplatz von Abfällen und Unrat zu säubern. Bei Aufgabe der Parzelle, ist der Platz vollständig zu räumen und sauber zu hinterlassen. Bei Zuwiderhandlung gehen die anfallenden Kosten zu Lasten des Mieters.

16. Diverses

In allen gemeinschaftlich genutzten Gebäuden ist das Rauchen verboten.Das Anlanden und zu Wasser bringen von Wasserfahrzeugen ist nur nach Absprache mit dem Platzwart bzw. Hafenmeister gestattet. Es gilt die Hafenordnung.

Öffentliche Aushänge dürfen nur nach Absprache mit dem Betreiber erfolgen. Das gilt auch für die Durchführung von Veranstaltungen auf den Gemeinschaftsflächen des Campingplatzes.

Die Lagerung von Ölen, Kraftstoffen und sonstigem Gefahrengut jeglicher Art ist auf unserem Gelände verboten.

Alle Anfragen bzgl. Bebauungen, Umbauten (z.B. Zäune, Hecken, Überdächer, Terrassen, usw.) haben schriftlich zu erfolgen und werden auch schriftlich beantwortet (nach Möglichkeit per eMail an: campinq@heideparksilz.de).

17. Hausrecht

Die Platzleitung und sonstige Beauftragte des Campingplatzes sind berechtigt, den Zutritt zu kontrollieren und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Platz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich ist.

Weisungen des Platzwartes und sonstiger Beauftragter des Campingplatzes sind unbedingt Folge zu leisten.

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Campingplatzordnung, kann die Platzleitung und sonstige Beauftragte des Campingplatzes das Hausrecht ausüben, was zu Platzverweisen, Abmahnung oder Kündigung führen kann.

18. Haftung

Das Betreten des Campinggeländes und die Nutzung der Anlagen erfolgt immer auf eigene Gefahr. Für Schäden aller Art, die Campinggäste oder Besucher auf dem Campingplatzgelände erleiden, wird nur gehaftet, soweit die Schäden durch den Betreiber, dessen gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt auch für Einwirkungen durch Wettereinflüsse, Sturm, Hagel, Überschwemmungen etc. und deren Folgen, sowie durch wildlebende Tiere.

Jeder Campinggast oder Besucher haftet dem Eigentümer gegenüber für alle von ihm verursachten Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstigen Schäden.

Vandalismus, beabsichtigte Verunreinigungen, Leistungserschleichung und Diebstahl werden umgehend zur Anzeige gebracht.

Für Stromausfälle wird keine Haftung übernommen.

19. Gültigkeit

Diese Campingplatzordnung gilt ab sofort und ersetzt alle bisher geltenden Platzordnungen. Sie ist von allen Campinggästen und Besuchern als Bestandteil der Mietvereinbarung anzuerkennen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt

Silz, 23.04.2022

Der Vorstand und die Geschäftsführung des Heidepark Silz e. V.

Tel. Rezeption: +49 39927 70229

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8:30 bis 17:00 Uhr

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